AGB

1. Vertragsgegenstand

1.1 Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

Analyse seiner Business-/ Marketing- und Mindsetstrategie mit anschließendem Maßnahmeplan zur Verbesserung seines Profit.

1.2 Bestandteile dieses Vertrages sind:


siehe: – das entsprechende Angebot –

2. Leistungen des Auftragnehmer

Zur Erfüllung der in Ziffer 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:
siehe: – das entsprechende Angebot –

Beispiel:

Great Offer Mastery

Re – Kreation des individuellen Angebotes um es scharf auf den aktuellen Bedarf, der Relevanz und der Wahrnehmung des Marktes anzupassen. Ziel: Ein Angebot das (fast) automatisch nachgefragt wird.

Bestandteile: Diverse Analysen, Clustering, Re- Kreation der Bestandteile der Leistung, Zusatznutzen und Module, Strategien, Re – Positionierung, Re – Kalibrierung der Marke, der Marketingkanäle, der Markenbotschaften, der möglichen Preisstrategie

1:1 Coaching, Zeitraum 4 Wochen

1x wöchentlich Aufgabenstellung, Sichtung des Ergebnisses, Herausarbeitung der Meilensteine, Optimierung der Strategie

1x wöchentlich Coaching, je 1,5 Stunden, Themen werden zuvor abgesprochen und in der Tiefe behandelt

3. Vergütung

3.1 Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung eine Vergütung von ……………………….€ als Paketpreis.

Für ein Vertriebstraining und/ oder eine Keynote an Orten außerhalb von Alanya, werden folgende Aufwendungen separat abgerechnet.

Entweder:
Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber ein Pauschalhonorar in Höhe von insgesamt …………… €, wodurch auch Reisekosten und alle Auslagen abgegolten sind.
oder
der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber ein Pauschalhonorar in Höhe von insgesamt …………………..€.
Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung
• der Bahn: Fahrtkosten ….. Klasse
• eines Flugzeuges: Flugkosten der …..-Klasse,
• des Pkw: ………… € für jeden gefahrenen Kilometer.
Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

4. Zeit und Ort der Leistungserbringung

Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.
oder
Zeit und Ort der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich.

5. Schweigepflicht


Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

6. Vertragsdauer / Kündigung

Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und endet mit Erbringung der vereinbarten Leistungen.

7. Höhere Gewalt oder lebensbedrohliche Krankheit

Sollte ein Umstand der höheren Gewalt eintreten oder eine Partei einer schweren, lebensbdrohlichen Krankheit unterliegen, so kann der Vertrag aufgehoben werden oder auch entsprechende Termine auf einen zu erwartenden, besseren Zeitpunkt in der Zukunft verlegt werden.

8. Haftung

Die Beratung erfolgt unter Ausschluss sämtlicher Haftungen oder der Gewährleistung.

9. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Sofern beide Vertragsparteien Unternehmer sind, sind für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag die Gerichte in Alanya/ Türkei ausschließlich zuständig.